Schiedsamt der Stadt Büdingen
Bodo Winter, Schiedsmann


Das Verfahren

Sie haben ein Problem mit dem Nachbarn, jemand hat Sie beleidigt oder auch körperlich attackiert, jemand schuldet Ihnen Geld, was auch immer; Sie vereinbaren mit mir einen Termin, in dem Sie mir den Sachverhalt genau schildern. Ich werde zunächst einmal prüfen, ob Ihr Problem in die Zuständigkeit des Schiedsamtes fällt. Sollte dies der Fall sein, werde ich einen Termin festsetzen, zu dem dann die Parteien - falls von mir angeordnet - erscheinen müssen. Dieser Termin findet in einem Büro in der Stadtverwaltung Büdingen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ich werde in der Regel das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, d.h., auch wenn die Parteien sich anwaltlich vertreten lassen, müssen sie, zur Vermeidung von Sanktionen, persönlich im Termin erscheinen. Sollte die beklagte Partei dennoch nicht erscheinen, muss ich ein Ordnungsgeld bis zu 200,00 € verhängen. In dem besagten Termin werden wir dann gemeinsam den Sachverhalt besprechen und versuchen zu einer einvernehmlichen Lösung des Problems zu kommen, was übrigens in über 70 % aller Fälle gelingt. Die Einigung wird dann in einem Vergleich oder Anerkenntnis protokolliert, der/das eine Gültigkeit von 30 Jahren hat und auch - auf Antrag - für vollstreckbar erklärt werden kann, d.h. eine Geldforderung oder jede andere vollstreckungsfähige Einigung/Entscheidung, kann aus einem solchem Vergleich bis zu 30 Jahren lang vollstreckt werden.

Die Kosten für ein solches Verfahren liegen in der Regel zwischen 60,00 und 120,00 € und setzen sich zusammen aus der Verfahrensgebühr (die mit der Antragstellung entsteht) und den sächlichen Kosten, zu denen die Schreibauslagen und auch die recht hohen Postzustellungskosten gehören. Die Verfahrensgebühr kann zwischen 30,00 € und 150,00 € betragen und wird in der Höhe von der Schiedsperson festgesetzt. Hierbei wird die wirtschaftliche Situation der Parteien und die Schwierigkeit sowie der Umfang des Verfahrens berücksichtigt. Die antragstellende Partei ist stets vorschusspflichtig. Wer letztendlich die Kosten des Verfahrens trägt, wird in der Schiedsverhandlung entschieden.